Unsere Aufgaben
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen versteht sich als Dienstleister für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten und Patienten in Sachsen.
Bundesweit gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen. Dachorganisation ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Sitz in Berlin.
Die KV Sachsen stellt die ambulante ärztliche Versorgung von über 4 Millionen Einwohnern in Sachsen sicher.
Die KV Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die Vertretung ihrer Mitglieder, aller zugelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, der ermächtigten Krankenhausärzte und der in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bzw. bei Vertragsärzten oder Vertragspsychotherapeuten mindestens halbtags angestellten Ärzten im Freistaat Sachsen.
Die KV Sachsen hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Doppelfunktion:
Bundesweit gibt es 17 Kassenärztliche Vereinigungen. Dachorganisation ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Sitz in Berlin.
Die KV Sachsen stellt die ambulante ärztliche Versorgung von über 4 Millionen Einwohnern in Sachsen sicher.
Die KV Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die Vertretung ihrer Mitglieder, aller zugelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, der ermächtigten Krankenhausärzte und der in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bzw. bei Vertragsärzten oder Vertragspsychotherapeuten mindestens halbtags angestellten Ärzten im Freistaat Sachsen.
Die KV Sachsen hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Doppelfunktion:
- Sie vertritt die Rechte und Interessen der zugelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen und der Politik.
- Sie nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, sie wirkt gegenüber ihren Mitgliedern sozusagen als Behörde.
- Die KVS unterliegt hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Aufsicht des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Sie trifft jedoch ansonsten ihre Entscheidungen frei und unabhängig durch die von ihren Mitgliedern gewählten Organe.
Unsere Aufgaben
Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 SGB V vorliegenden Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
Unsere Aufgaben
Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 75 SGB V vorliegenden Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
- Sicherstellungsauftrag: Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in dem in § 73 Absatz 2 SGB V bezeichneten Umfang
- Interessenvertretung: Wahrung der Rechte der Vertragsärzte
- Gewährleistungspflicht: Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertragsärztlichen Tätigkeit
- Vertragshoheit: Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen mit den Verbänden der Krankenkassen
- Ausschussbesetzung: Recht zur Besetzung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen